Grundsteuer

Sie haben Zweifel an der Richtigkeit Ihres Grundsteuerbescheids? 
Sie benötigen ein qualifiziertes Gutachten, um den tatsächlichen Wert des Grund und Bodens abweichend vom festgestellten Grundsteuerwert (Bodenrichtwert x Grundstückswert) nachzuweisen?
Dann kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne.


Einführung

Durch die Neubewertung zum Stichtag 1. Januar 2022 werden nach dem Landesgrundsteuergesetz alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens (Grundsteuer B) in Baden-Württemberg auf Grundlage der durch die Gutachterausschüsse veröffentlichten Bodenrichtwerte neu bewertet.

Grundsteuerfestsetzung

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren erhoben. Zunächst wird der Grundbesitzwert festgesetzt (Bodenrichtwert x Grundstücksgröße). Je nachdem, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, wird dann eine Grundsteuermesszahl errechnet. Die endgültige Grundsteuerbelastung legt die Kommune durch ihren Hebesatz fest.

Öffnungsklausel

Das Land Baden-Württemberg hat sich entschieden, von der sog. "Öffnungsklausel" Gebrauch zu machen. Dies ermöglicht den Eigentümern, ein qualifiziertes Gutachten beim Finanzamt einzureichen, um den tatsächlichen Wert des Grund und Bodens der wirtschaftlichen Einheit nachzuweisen. 

Wann lohnt sich ein Gutachten?


Ein Gutachten wird vom Finanzamt in der Regel erst bei einer Abweichung von 30 Prozent gegenüber dem festgestellten Grundsteuerwert berücksichtigt. Als zertifizierte Gutachterin nach Pers Cert für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken kann ich Sie beraten, ob ein  Gutachten gegenüber dem Finanzamt sinnvoll ist. Kontaktieren Sie mich.