Immobilienbewertung

Als zertifizierte Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) ermittle ich nach  § 194 BauGB den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien und erstelle qualifizierte Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte.

"Der Verkehrswert  (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erziehlen wäre."

Gründe für eine neutrale Wertermittlung

Die Gründe für eine neutrale, unabhängige Wertermittlung können vielseitig sein. Als zertifizierte Sachverständige gewährleiste ich mit überdurchschnittlicher Fachkenntnis vor allem Unparteilichkeit und Neutralität. 

Zur Ermittlung des Verkehrswertes stehen verschiedene Verfahren, wie das Vergleichswert- Sachwert- oder Ertragswertverfahren nach ImmoWertV zur Verfügung.